SEC-Vorschlag umfasst bedingten Safe Harbor für Investmentverträge
Die SEC erklärt, die vorgeschlagenen Regeln würden eine bedingte Safe-Harbor-Regelung für den Begriff „Investmentvertrag“ in den Definitionen von „Wertpapier“ nach dem Securities Act von 1933 und dem Securities Exchange Act von 1934 enthalten.
Die Securities and Exchange Commission erklärte, ihre vorgeschlagenen Regeln enthielten eine bedingte Safe-Harbor-Regelung für den Begriff „Investmentvertrag“ innerhalb der Definitionen von „Wertpapier“ im Securities Act von 1933 und im Securities Exchange Act von 1934.
In dem Beitrag wurden keine weiteren Einzelheiten zu den mit dem Safe Harbor verbundenen Bedingungen oder zu den spezifischen Vermögenswerten oder Transaktionen genannt, die betroffen wären.
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Source: First Squawk