New Yorker Generalstaatsanwalt: Trumps Zölle ‚unzulässig weit gefasst‘ und umgehen gesetzliche Prüfanforderungen
Der Generalstaatsanwalt von New York argumentiert, dass die neuesten Zölle übermäßig weit gefasst sind und die gesetzlich vorgeschriebenen länderspezifischen Untersuchungen umgehen, wodurch sie faktisch Zölle ersetzen, die zuvor vom Obersten Gerichtshof blockiert wurden.
Der New Yorker Generalstaatsanwalt hat die jüngste Runde von Zöllen, die vom ehemaligen Präsidenten Trump verhängt wurden, kritisiert und sie als „unzulässig weit gefasst“ bezeichnet. In der Stellungnahme wird betont, dass die Maßnahmen die gesetzliche Anforderung an länderspezifische Untersuchungen umgehen.
Dem Generalstaatsanwalt zufolge ersetzen die neuen Zölle lediglich frühere Zölle, die vom Obersten Gerichtshof aufgehoben wurden. Dies deute darauf hin, dass die Regierung versuche, dieselben handelspolitischen Ziele durch einen anderen rechtlichen Mechanismus zu erreichen, obwohl bereits ein gerichtliches Eingreifen erfolgte.
Die Kritik unterstreicht die anhaltenden rechtlichen und verfassungsrechtlichen Spannungen hinsichtlich der exekutiven Zollbefugnisse. Der Umfang und die verfahrensrechtliche Grundlage der Zölle werden voraussichtlich erneut vor Gericht überprüft werden.
Source: First Squawk